
Das Landgericht Berlin hat am 15. Juni 2007 die Auflösung des Berliner Landesverbandes der WASG gestoppt. Die Richter ordneten per einstweilige Verfügung an, Maßnahmen, die der Abwicklung des Berliner WASGLandesverbands dienen, zu unterlassen. So dürfen insbesondere ihre Konten oder andere Vermögensgegenstände, ihre Büroräume und Mitgliederdaten vorerst nicht auf die Linkspartei.PDS übertragen werden.
Die Verfügung gilt so lange, bis der Landesverband durch einen satzungsgemäßen Beschluss eines Landesparteitages in Verbindung mit einer anschließenden Urabstimmung aufgelöst wird oder mit einer anderen Partei verschmilzt.
Da es damit in Berlin keine Fusion zwischen Linkspartei und WASG gegeben hat, besteht der WASGLandesverband nach wie vor, auch wenn die WASG noch am gleichen Tage ihren vermeintlich letzten Parteitag abhielt, um um Mitternacht einen Verschmelzungsvertrag in Kraft treten zu lassen. Der aber wurde in Berlin und anderen Bundesländern von der Linkspartei.PDS ohnehin schon wie nicht existent behandelt. Mit der richterlichen Verfügung sind alle Beschlüsse auf dem WASGParteitag erstmal nichts wert. Die sich seit dem darauf folgenden Samstag Die Linke. nennenden PDS bezeichnet gleichwohl ihr Treffen als Gründungsparteitag, obgleich es nun nur der erneuten Umbenennung diente.
Noch am Abend des Freitags fanden ab 19 Uhr über die weitere Arbeit der WASG im Rathaus Schöneberg erste Beratungen statt. An ihnen nahmen Vertreter all derjenigen teil, die auf Drängen ihrer Delegierten in verschiedenen Bezirksverordnetenversammlungen am 27.04.2007 die WASB gebildet hatten, um mit und in ihr die Kontinuität der Berliner WASG zu sichern. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag von Ulrike Kölver, Mitglied des WASGLandesvorstands und Gründungsmitglied der WASB, von der zuständigen Kammer des Landgerichts erlassen.