Die Bezeichnung Bürger-„Entscheid“ ist eigentlich Etikettenschwindel. Es geht lediglich darum, den Willen der Bürger zu ermitteln. Für den haben sich die Parteien in der Bezirksvertretung und Verwaltung so wenig interessiert, dass er ihnen bis heute offenbar gänzlich unbekannt ist. Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, ihnen den Willen der Bürger näher zu bringen.
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Das ändert aber nichts daran, dass die Meinung des Bürgers niemanden bindet. Der „Entscheid“ ist rechtlich nämlich nichts anderes als eine unverbindliche Empfehlung. Die kann desto deutlicher ausfallen.
Die Forderungen der Initiative »Spree für alle«:
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Neubauten sollen nicht näher als 50 Meter an die Spree heranreichen, so dass ein ein breiter und vielfältig nutzbarer Grünstreifen entstehen kann, der allen Bürgern zugänglich ist. Alles, was vorhanden ist, sei es MTV oder Yaam, könnte aber bleiben.
Zwischen S-Bahn-Gleisen und an der Köpenicker/Schlesischer Straße sollen keine Häuser gebaut werden, die höher als 22 Meter sind.
Statt zusätzlicher Straßenbrücken über die Spree soll nur ein schmaler Rad- und Fußgängersteg gebaut werden.
Der Entwurf der BVV, besser der Grünen und der "Linken" in der BVV, schägt dagegen vor:
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Es bleibt dabei: Eine auf beiden Seiten der Spree durchgängig öffentliche "Uferpromenade" wird zwischen 3 und 10 Meter breit sein und über weite Strecken getrennt von den Grundstückseigentümern über Stege direkt über dem Wasser führen.
Auf Hochhäusern soll nur dort verzichtet werden, wo sie ohnehin keiner plant: auf der Kreuzberger Spreeseite und auf dem Gelände des ehemaligen Osthafens in Friedrichshain.
Die Brücke über die Spree soll außer für Fußgänger und Radfahrer auch für den öffentlichen Nahverkehr gebaut werden, also für Busse, Bahnen und Taxis. Für alles andere, wie Privatautos oder Lieferfahrzeuge, soll sie gesperrt beliben.
Die Forderung nach einer durchgängig 50 Meter breiten Freifläche wird eingeschränkt auf mehrere kleine, bis zu 50 Meter breite Grünanlagen überall dort, wo dadurch keine Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer zu befürchten sind. Auch das entspricht der bisherigen Planung.
Der Bürger-"entscheid" gilt als erfolgreich, wenn sich an der Abstimmung mindestens 15 Prozent der dazu Berechtigten beteiligen und mindestens eine der beiden Vorlagen mit Mehrheit angenommen wird. Erhalten beide Vorschläge eine Mehrheit gibt die dritte Frage den Ausschlag. Entschieden wird freilich nichts. Das Ergebnis ist aber auch als bloße Empfehlung immerhin ein deutliches Signal an Politik und Wirtschaft. Verzichten Sie nicht darauf, es zu setzen.
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