WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Pflege Behinderter für das Bezirksamt nützliche, ja notwenige Arbeit?


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wieviele Bedarfsgemeinschaften in Friedrichshain-Kreuzberg, die schwerstpflegebedürftige Angehörige versorgen, leben derzeit von Hartz IV.

  2. Von wievielen Fällen davon geht das JobCenter davon aus, dass sie trotz des erforderlichen Pflegeaufwands einer geregelten Arbeit nachgehen könnten.

  3. Werden Eltern, deren Kinder in der Pflegestufe I oder II eingruppiert sind, Ein-Euro-Jobs „angeboten“, sobald sich die Kinder selbst anziehen können, weil sie nach Meinung des JobCenters damit bewiesen, keiner ständigen Betreuung mehr bedürftig zu sein?

    Zusatzfragen:

  4. Wieviel wird einerseits bei der Ermittlung der Leistungen nach Hartz IV als Mehrbedarf für die häusliche Pflege anerkannt, und wieviel der Leistungen aus der Pflegeversicherung werden dabei verrechnet?

  5. Wieviel Unterhaltsvorschuss wird Hatz IV Berechtigten gezahlt und wieviel wird davon bei den Leistungen nach Hartz-IV gleich wieder abgezogen?

Berlin, den 26. April 2010
Andreas Lüdecke, WAS-B

Antwort