WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Sicherung des Arbeitszeitschutzes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass das grundsätzliche Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen auch im Lebensmittelhandel eingehalten wird, nachdem immer mehr Verkaufsstellen ihre Öffnungszeiten am Sonnabend bis 24 Uhr mit der Folge ausgedehnt haben, dass die Beschäftigten für die sich anschließenden umfangreichen und notwendigen Tagesabschlussarbeiten weit in den frühen Sonntag hinein arbeiten müssen?

  2. Fanden entsprechende Überprüfungen im letzten Jahr auch hinsichtlich der mehrtätigen Feiertage statt und welche Ergebnisse hatten sie?

Berlin, den 26. Januar 2009
Andreas Lüdecke, WAS-B

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