WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Integrationsförderung durch Klassenfahrten


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Bildungsauftrag gegenüber Kindern aus finanziell schwachen Familienverhältnissen zu?

  2. In wievielen Fällen hat seit der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Sozialgerichts in Dortmund vor mehr als zwei Jahren, wonach Kinder von Langzeitarbeitslosen nicht von Schulfahrten ausgegrenzt werden dürfen, die Arbeitsgemeinschaft (Arge) in Friedrichshain-Kreuzberg entsprechende Anträge auf Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrt ganz oder teilweise abgelehnt?

  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat Arbeitsgemeinschaft (Arge) in Friedrichshain-Kreuzberg die Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfarten von Kindern von Langzeitarbeitlosen gedeckelt?

Zusatzfragen:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet die Arbeitsgemeinschaft (Arge) in Friedrichshain-Kreuzberg, ob und wieweit es Urteile der Sozialgerichte beachten will?

  2. Wie hoch waren die Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren des Berliner Sozialgerichts unter dem unter dem Aktenzeichen B 14 AS 36/07 R, in dem eine fünfköpfige Familie durch alle Instanzen bis hin zum bis hin zum Bundessozialgericht in dieser Sache erneut gegen das Jobcenter klagen musste?

Berlin, den 24. November 2008
Andreas Lüdecke, WAS-B

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