WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Zwei Ohrfeigen für Rot-Rot in Berlin

Eine rechts und eine links

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden: Die Forderungen nach Offenlegung der Privatisierungsverträge über die Wasserbetriebe ist ebenso zulässig, wie nach Besserausstattung der Berliner Kitas. Die Behauptung des rot-roten Senats, beides sei verfassungswidrig, wurde als Unsinn entlarvt, der einzig dazu dienen sollte, dem Volk das Maul zu verbieten. Bereits die veranstaltete „Vorprüfung“ war unzulässig. Das Recht dazu hat sich der Seat einfach ausgedacht.

Bezeichnenderweise hat der Berliner Landesvorsitzende der Partei „die Linke“, selbst Jurist und Mitglied des Abgeordnetenhauses, die Urteilsbegründung in einer Pressemitteilung über den grünen Klee gelobt, ganz so, als sei die dreiste Verschleppung der Volksbegehren nicht auf die Machenschaften seiner Partei zurückzuführen. Damit bleibt die Partei „die Linke“ in Berlin ihrer Linie treu, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit eine andere Identität zu vorzutäuschen als in den Entscheidungsgremien wie Senat und Abgeordnetenhaus sichtbar werden.

Jetzt aber ist der Weg für die Volksbegehren frei: Breiten wir uns also auf das Sammeln der von 170.000 Unterschriften in den Rathäusern vor, während das Rot-Rot im Senat und Abgeordnetenhaus noch darüber nachdenken, ob sie die Forderungen nicht einfach erfüllen wollen. Vier Monate stehen dafür zu Verfügung, nachdem das Abgeordnetenhaus erwartungsgemäß seine weitere Weigerung beschlossen hat. Wer mithelfen will, melde sich direkt beim „Berliner Wassertisch"[mehr]