WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirk missachtet demokratische Grundsätze

Verordnete setzen sich über Bürgerentscheid hinweg:

Geschlossen lehnten am 16. Juli 2008 die fraktionsbildenden Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung die sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids vom 13. Juli 2008 ab. SPD und die Partei „Die Linke“ weigerten sich gar, darüber auch nur zu debattieren.

Die WAS-B hatte auf der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag gestellt,

  1. die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für sämtliche im Bereich von 50 Metern an der Spree gelegene Grundstücke zu beschließen und den Beschluss unverzüglich im Amtsblatt zu veröffentlichen;

  2. einen Bebauungsplanvorentwurf umgehend zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorzustellen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung zu geben, in denen für die überbaubaren Grundstücksflächen Baugrenzen festgelegt werden, die einen Mindestabstand von 50 Metern zum Ufer vorsehen und als maximale Baukörperhöhe 22 Meter festschreiben;

  3. für alle Grundstücke, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08 begonnen wurde, Veränderungssperren vorzubereiten und die entsprechenden Verordnungen der BVV auf ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen;

  4. einen Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen;

  5. alle Entscheidungen über Anträge auf Verlängerung von Baugenehmigungen in diesem Bereich vorerst auszusetzen;

  6. sämtliche Baugenehmigungen, von denen bis zum 04.03.2008 kein Gebrauch gemacht wurde, so bald wie möglich zu widerrufen.

Das hatten alle übrigen Bezirksverordneten abgelehnt. Damit kann das Bezirksamt, selbst wenn es denn anders wollten sollte, bis Mitte September nur auf der Basis der bisher geltenden Rahmenbedingungen mit den Grundstückseigentümern verhandeln, darunter neben finanzkräftigen Immobilienspekulanten auch der Berliner Senat, vertreten durch landeseigene Gesellschaften.

Um den Widerstand in der Bevölkerung abzumildern, wurden alle Fragen im Zusammenhang mit der Spreeuferbebauung in einen vom bisherigen Bauausschuss abgetrennten Nebenausschuss abgeschoben. In ihm sollen einzelne Vertreter des Bürgerbegehrens als Bürgerdeputierte eingebunden werden. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Initiatoren des Bürgerbegehrens auf einige ausgewählte Grundstücke zu lenken und zu beschränken. Einzeln sollen dann noch nicht ausgeschöpften Möglichkeiten für weitere „kleinere Grüntaschen“ gesucht werden, die keine Schadensersatzforderungen begründen können. Im Klartext bedeutet dies, Veränderungen an den bisherigen Planungen gibt es nur dort und nur insoweit, als das Kapital und der rot-rote Senat dem zustimmen.

Grüne und die Partei „Die Linke“ hatten bereits vorher deutlich gemacht, dem erklärten Ziel des Bürgerbehrens nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern folgen zu wollen. Planungsänderungen darauf zu beschränken, eben das hatte die Mehrheit aus diesen beiden Parteien als "die Bezirksverordnetenversammlung" zeitgleich mit den Vorstellungen des Bürgerbegehrens alternativ zur Abstimmung gestellt, waren damit aber auf deutliche Ablehnung der Bevölkerung gestoßen. Doch hatte das, was die Bürger wollen, diese beiden Parteien noch nie interessiert und interessiert sie auch heute nicht. So halten sie sich gar nicht erst lange damit auf, den Entscheid unter der Hand auszutricksen oder irgendwie zu unterlaufen – sondern setzen sich offen einfach darüber hinweg. Ihre Erklärung, jetzt den Bürgerentscheid so weit wie möglich umzusetzen, liegt konsequent auf dieser Linie.

Bleibt der Protest der Bevölkerung aus, könnten sie damit durchaus auch erfolgreich sein. Dieses nachträglichen Sieges gegen den Bürger gewiss wurde bereits in der Debatte hemmungslos angedeutet, dass zwischenzeitlich einer der Hauptbetreiber des Bürgerbegehrens die Seiten gewechselt haben soll. Angeblich sei sogar für das zur Abstimmung gestellte Begehren in dem jetzt von den Bürgern beschlossenen Umfang nur geworben worden, um dessen Erfolg sicher zu stellen. Insgeheim sei aber nie beabsichtigt gewesen, ihm nachher auch tatsächlich zu folgen.

Das ändert freilich nichts daran, dass die Bevölkerung für die unmissverständlich formulierte Forderung entschieden hat, jede weitere Bebauung im Spreeuferbereich ohne Rücksicht auf die nach Angaben des Bezirksamts mindestens 164 Mio. Euro betragenden Schadenersatzforderungen zu unterbinden. Um das sicher zu stellen, wären Maßnahmen erforderlich, wie sie die WAS-B beantragt hatte. Bereits drei Tage nach dem Bürgerentscheid wurde die Umsetzung der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger von FDP, die Partei „Die Linke“ und CDU ebenso torpediert, wie von SPD und Grüne.

Dabei gab sich die SPD, welche die Planungen seit mehr als 15 Jahren entschieden vorangetrieben hatte, kurz vor der Abstimmung geläutert: Das Bürgerbegehren hätte ihr die Augen dafür geöffnet, wie eigenmächtig und von ihr gänzlich unbemerkt die Verwaltung aus dem Ruder gelaufenen sei. Sie endlich wieder zu bändigen, hatte sie sich deshalb lautstark auf die Fahnen geschrieben. Doch keine drei Tage, nachdem der Bürger entschieden hatte, kehrte sie wieder auf ihre alte Linie zurück. Auch bei ihr also: ein rein taktisches Manöver!