
Gegenwärtig ist die parlamentarisch-repräsentative Demokratie in den Berliner Bezirken aufgrund des steigenden Anteils der nicht wahlberechtigten Einwohner an einem Tiefpunkt angelangt, der die demokratische Legitimität der Vertretungsorgane immer mehr in Frage stellt. In Berlin und hier gerade in FriedrichshainKreuzberg brauchen wir deshalb deutlich mehr Demokratie. Die Bürger müssen selbst mehr und direkter mitreden können.
Direkte Demokratie wird in ganz Berlin immer bedeutsamer. Das zeigt sich nicht zuletzt an der zunehmenden Zahl von Bürgerbegehren. Hier kommt der Wille der Bevölkerung nach mehr direkter Partizipation zum Ausdruck. Ein demokratisches Gemeinwesen kann das nur begrüßen. Wir fordern die Mitwirkungsansprüche der Bürger ernst zu nehmen und die repräsentative Demokratie um klar definierte und leicht zu handbabende Möglichkeiten der unmittelbaren Teilnahme an den Meinungsbildungsprozessen zu ergänzen.
Im Bezirk FriedrichshainKreuzberg laufen die Vorbereitungen für einen Bürgerhaushalt. Künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger bei der Schwerpunktsetzung hinsichtlich der bezirklichen Aufgaben mitentscheiden können. Das setzt die unmittelbare Beteiligung an den Beratungen in der Bezirksverordnetenversammlung voraus.
Wir sind davon überzeugt, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung aller Bürger an den politischen Entscheidungen deren Akzeptanz und Qualität nur erhöhen kann und deshalb künftig zu allen denkbaren kommunalpolitischen Themen ermöglicht werden sollte. Dazu fordern wir, dass zu jedem zur Beratung anstehenden Antrag auch Einwohner des Bezirks in ihrer Bezirksverordnetenversammlung das Wort ergreifen können.
Wir verlangen aus all diesen Gründen, in die Geschäftsordnung der BVV einzufügen:
§ 23 a
Worterteilung an Einwohner
1. | Zu jedem zur Beratung anstehenden Antrag können bis zu zwei Einwohner oder Einwohnerinnen des Bezirks jeweils einmal das Wort ergreifen. |
2. | Bürgerinnen und Bürger, die davon Gebrauch machen wollen, geben bei dem Vorsteher oder der Vorsteherin ihre Wortmeldung unter Vorlage des Personalausweises schriftlich ab. Der Vorsteher oder die Vorsteherin erteilt das Wort in der Reihenfolge des Eingangs der Wortmeldungen. Vor der Tagung abgegebene Wortmeldungen werden nach der Stellungnahme des Antragseinreichers oder der -einreicherin aufgerufen. |
3. | Die Redezeit beträgt jeweils maximal fünf Minuten. Wird sie überschritten, entzieht der Vorsteher oder die Vorsteherin nach einmaliger Mahnung das Wort. |
Der Antrag wurde auf Betreiben der Grünen abgelehnt.