Beglaubigung ausländischer Schulzeugnisse
Am Freitag, den 03.07.2009, wurde dem Bürgeramt ein von einem Notar beglaubigtes fünfseitiges Dokument vorgelegt, bestehend aus
- einem Schulzeugnis in hebräischer Sprache,
- der deutschen Übersetzung davon,
- einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung,
- einer Apostille in Englisch und Hebräisch,
- der notariellen Beglaubigung der Unterschriften der Übersetzerin.
Das Bürgeramt erhielt zudem mehrere Kopien dieses fünfseitigen Dokuments mit der Bitte, diese zu beglaubigen. Diese beglaubigten Kopien sollten der Bewerbung um einen Studienplatz an verschiedenen Universitäten dienen.
Das Bürgeramt hat es abgelehnt, die Beglaubigungen vorzunehmen. Der Betreffende hat sich daraufhin Hilfe suchend an mich gewandt. Meine Nachfrage beim Stadtrat vom gleichen Tage wurde bisher jedoch unbeantwortet gelassen.
Ich frage das Bezirksamt:
- Aus welchen Gründen wurde die Beglaubigung des Schulzeugnisses verweigert?
- Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass die Beglaubigung schließlich in anderen Bezirksämtern problemlos vorgenommen wurde?
- Welche Absichten verfolgt das Bezirksamt, wenn es jungen Ausländern vor deren Wunsch, in Deutschland ein Studium aufzunehmen, unüberwindbar scheinende Hürden setzt?
Andreas Lüdecke (WAS-B)
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