Beantwortung der schriftlichen Frage nach BEZ/ÖBS in Friedrichshain–Kreuzberg
Sehr geehrter Frau Waldukat,
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wieviele BEZ Stellen (75 % Förderung) wurden von 2008 bis heute in Friedrichshain–Kreuzberg geschaffen bzw. gefördert?
2. Wieviele kommerzielle Unternehmen haben über diese Förderung neue Arbeitsstellen geschaffen?
Von 2008 bis zum 30.04.2009 wurden insgesamt 576 Stellen mit BEZ gefördert. Davon entfallen 28 Stellen auf den 1. Arbeitsmarkt.
3. Welche Träger und Institutionen haben wieviele ÖBS-Stellen mit einer 25 %-igen Landesförderung beantragt und wie hoch ist die Zahl der Bewilligungen?
In 2008 wurden insgesamt 276 Anträge mit 1.353 Stellen auf ÖBS gestellt. Davon konnten 522 Stellen eingerichtet werden.
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren 2009 sind 175 Anträge mit 733 Stellen geprüft worden. Bisher (Stand 31.03.09) erfolgten 60 Neueintritte in ÖBS.
4. In welchen Bereichen bzw. Tätigkeitsfeldern erfolgte der Einsatz und was sind die Schwerpunktbereiche?
Die Handlungsfelder im ÖBS wurden vom Land Berlin definiert. Diese sind im Einzelnen:
- Verbesserung der Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts (Nachbarschaftsarbeit, soziale Infrastruktur)
- Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten
- Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung
Die Umsetzung in Friedrichshain-Kreuzberg innerhalb dieser definierten Handlungsfelder erfolgte überwiegend innerhalb des sozialen, Jugend-, Integrations- und Kulturbereichs. Dabei unterstützt der Bezirk besonders dort die Einrichtung von ÖBS, wo eine kleinteilige Stärkung bzw. Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Form von Einzelarbeitsplätzen zu erwarten ist.
5. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bewilligung der Kofinanzierung durch den Bezirk?
Der Bezirk selbst kann keine Ko-Finanzierung bescheiden. Die Entscheidung über die Förderung trifft die comovis GbR, die als Treuhänderin des Landes Berlins diese Aufgabe wahrnimmt. Der Bezirk kann jedoch über die Erteilung der kommunalpolitischen Stellungnahme die Einrichtung der Stellen unterstützen bzw. ablehnen. Ohne die positive Stellungsnahme des Bezirks kann die comovis GbR den Antrag auf Ko-Finanzierung nicht positiv bescheiden.
6. Auf welcher Grundlage erfolgt die Festlegung der Höhe der Bezüge?
Für die Erteilung des BEZ ist die Gehaltsvorstellung des Arbeitgebers grundsätzlich zu prüfen. § 16e SGB II sagt dazu „….zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Arbeitsverhältnis … unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet wird.“ Sind gültige Tarifverträge anzuwenden, ist die Ortsüblichkeit nachrangig. Darüber hinaus gibt es eine interne Arbeitshilfe für mehrere JobCenter zum durchschnittlichen ortsüblichen Gehalt, die auch vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg genutzt wird. Eine Übersicht zu allen geltenden Tarifverträgen ist das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg. Dieses steht auf der Website der Senatsverwaltung Bereich Arbeit zum Download zur Verfügung.
Das JobCenter prüft also in 1. Instanz die Höhe der Bezüge. In 2. Instanz prüft die comovis GbR als Treuhänder des Landes Berlin im Rahmen der Antragstellung auf Ko-Finanzierung.
7. Wie ist eine Einsichtnahme in die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Bezüge möglich?
Die Gehaltsvorstellung muss der Antragsteller bei Beantragung des BEZ und der Landesförderung i. H. v. 25% angeben und wird nicht vom JobCenter und/oder der comovis GbR festgelegt. Voraussetzung für die Bewilligung der 25%igen Landesförderung für eine Vollzeitstelle ist jedoch ein Mindestgehalt von 1.300,00 € brutto. Liegt das zu Grunde liegende Gehalt darunter, ist also keine 25%ige Ko-Finanzierung möglich.
8. Für wieviele Monate werden diese Maßnahmen bewilligt und ist eine Verlängerung möglich?
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei ÖBS nicht um Maßnahmen, sondern um die Schaffung von Einzelarbeitsplätzen handelt. Diese werden im Regelfall 24 Monate gefördert (75% Beschäftigungszuschuss und 25% Ko-Finanzierung des Landes Berlin).
Bei der Frage nach einer möglichen Weiterführung sind beide Finanzierungsanteile zu betrachten.
Der Beschäftigungszuschuss ist dem Grunde nach ein Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers bei der Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit und kann bis zu einer Höhe von 75% und eine Förderdauer von bis zu 24 Monate bewilligt werden.
Spätestens nach deren Ablauf muss das JobCenter prüfen, ob die Voraussetzungen für die
Bewilligung eines Beschäftigungszuschusses noch bzw. noch in maximaler Höhe gegeben sind.
Die Förderung ist aufzuheben, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer in eine konkrete zumutbare Arbeit ohne eine Förderung vermittelt werden kann.
Bestehen die Fördervoraussetzungen des Arbeitnehmers fort, kann der Beschäftigungszuschuss weiter erbracht werden. Bei einer Fortführung der Förderung kann der Beschäftigungszuschuss gegenüber der bisherigen Förderhöhe um bis zu 10 Prozentpunkte vermindert werden, soweit die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben. Das Bestehen der Fördervoraussetzungen des Beschäftigungszuschusses ist nach jeweils 12 Monaten Förderdauer zu überprüfen.
Die Frage nach einer Verlängerungsoption für die Ko-Finanzierung i. H. v. 25% über die 24 Monate hinaus kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich beantwortet werden.
9. Wie hoch ist die Fluktuation bei den ÖBS/BEZ-Stellen?
Nach gut einem Jahr der Nutzung des ÖBS im Land Berlin ist noch keine Aussage über Fluktuation möglich. Viele Förderungen sind in unserem Bezirk frühestens im II.Quartal 2008 angelaufen, so dass ein Großteil der Arbeitsverhältnisse noch nicht einmal 12 Monate besteht. Nach unseren bisherigen Informationen ist die Fluktuation jedoch als eher gering einzuschätzen.
10. Wie ist es um die Zukunft der BEZ/ÖBS-Maßnahmen bestellt, werden sie fortgeführt und wenn ja in welchem Umfang?
Das Land Berlin hatte sich als Ziel die sukzessive Einrichtung von bis zu 10.000 Stellen bis 2010 im ÖBS-Berlin gesetzt. Durch die Nutzung des Bundesprogramms "Kommunal-Kombi" das höhere Ko-Finanzierungsanteile des Landes erfordert, musste die Zielstellung etwas nach unten korrigiert werden.
Im vergangenen Jahr konnten berlinweit mehr Arbeitsplätze im ÖBS eingerichtet werden als ursprünglich geplant. Die vorzeitige Zielerreichung in 2008 führte dazu, dass die Anzahl der möglichen Neueintritte für 2009 geringer ausfallen musste, da die im Doppelhaushalt 2008 / 2009 vorgesehene Ko-Finanzierung nur für eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen im ÖBS Berlin ausreicht. Zu Beginn des Jahres wurde von einer Förderung von maximal 1.400 neuen Stellen ausgegangen. Durch zusätzliche Mittel aus dem Nachtragshaushalt ist nun eine Ko- Finanzierung von bis zu 3.800 neuen Stellen bei Verteilung der Neueintritte über das Jahr möglich.
Bisher (Stichtag 04.05.09) konnten im ÖBS unter Nutzung des BEZ 4.773 Stellen berlinweit eingerichtet werden. Unter Nutzung des Bundesprogramms Kommunalkombi wurden 1.659 Stellen eingerichtet. Das sind bereits 6.432 tatsächlich besetzte Stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass sich der ÖBS-Berlin auf Zielerreichungskurs befindet.
Am Ende des Jahres 2009 wird eine Beschäftigtenzahl von 7.960 angestrebt. Das setzt voraus, dass die Jobcenter in gleichen Umfängen die Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

