Dringlichkeitsantrag
zur Umsetzung der Ergebnisse der Bürgerentscheide zur Spreebebauung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für sämtliche im Bereich von 50 Metern an der Spree gelegene Grundstücke zu beschließen und den Beschluss unverzüglich im Amtsblatt zu veröffentli-chen;
einen Bebauungsplanvorentwurf umgehend zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorzustellen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung zu geben, in denen für die überbaubaren Grundstücksflächen Baugrenzen festgelegt werden, die einen Mindestabstand von 50 Metern zum Ufer vorsehen und als maximale Baukörperhöhe 22 Meter festschreiben;
Für alle Grundstücke, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08 begonnen wurde, Verän-derungssperren vorzubereiten und die entsprechenden Verordnungen der BVV auf ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen;
Ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre zur Einsichtnahme beim öffentlich auszulegen;
Alle Entscheidungen über Anträge auf Verlängerung von Baugenehmigungen in diesem Bereich vor-erst auszusetzen;
Sämtliche Baugenehmigungen, von denen bis zum 04.03.2008 kein Gebrauch gemacht wurde, so bald wie möglich zu widerrufen.
Begründung:
Am 04.03.2008 sind mit dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens „Spree für alle!“ nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die im Interesse des Gemeinwohls für das Ufergelände an der Spree in einer Breite von 50 Metern Bebauungspläne mit neuen Bebauungszielen erforderlich machen. Mit ihnen ist entsprechend dem Ausgang der Bürgerentscheide vom 13.07.2008 die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebiets als Grünfläche zu sichern. Die Aufstellung der Bebauungsbeschlüsse schafft die Rechtsgrundlage für die Siche-rung des neuen Planungsziels und zur Verhinderung nicht mehr gebietsverträglicher Nutzungen.
Zugleich sind zur Sicherung der neu auszurichtenden Bauplanungen Veränderungssperren für alle diejenigen Grundstücke auszusprechen, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08 begonnen wurde. Nach diesem Zeitpunkt erteilte Baugenehmigungen sind zu widerrufen. Hier war für die Grundstückseigentümer absehbar, dass es zur beabsichtigten planerischen Änderung kommen wird. Sie können sich daher auf einen speziellen und besonderen Vertrauensschutzes nicht berufen.
Auszunehmen davon sind jedoch all die Genehmigungen, von denen bereits vor dem Zustandekommen des Bürgerbehrens Gebrauch gemacht wurde.
Begründung zur Dringlichkeit:
Erst mit dem 13.07.2008 sind die Tatsachen eingetreten, die zur Neuplanung zwingen. Und erst mit der deut-lichen Ablehnung des von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg vorgeschlagenen Bürgerentscheids ist erkennbar, dass die Bevölkerung eine Neuausrichtung der Bebauungspläne ohne Rücksicht auf etwa entstehende Schadenersatzforderungen wünscht.
Um eine entsprechende Neuausrichtung zu sichern, dulden die dazu erforderlichen Maßnahmen keinen Auf-schub. Deshalb kann mit einem Beschluss über diesen Antrag nicht bis zur nächsten BVV-Sitzung gewartet werden.
Berlin, den 15. Juli 2008
Für die Gruppe WAS-B
Andreas Lüdecke und Rita Waldukat


