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Anrechnung der BVV-Grundentschädigung auf ALG II-Bezüge

Ich fragen das Bezirksamt:

  1. Wird einzelnen Verordneten die BVV-Grundentschädigung auf die ALG II-Bezüge angerechnet?

  2. Auf welcher Grundlage erfolgt eine solche Anrechnung?

  3. Nach welchen Kriterien wird die genaue Höhe des Anrechnungsbetrags festgelegt?

  4. Sind bereits Bescheide erteilt worden, bevor die Anhörung abgeschlossen war?

Berlin, den 12.04.2007
Wolfgang Lenk (WASG)

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