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Runden Tisch fürs Elternzentrum

Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss am 28. März 2007:

Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligung der Betroffenen der vom Bezirksamt geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit dem Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm in enger Abstimmung mit der Beratung und Entscheidung über die Zukunft des Elternzentrums in der BVV und in einem breiteren Rahmen als bisher erfolgt.

Zielstellungen dieses Beteiligungsprozesses sollen sein:

  • die Verständigung über die Eckpunkte einer zukünftigen qualitativen und quantitativen Ausstattung der Einrichtung und der daraus abgeleiteten Angebotsentwicklung,

  • die Festlegung auf eine weitgehende Kontinuität der bisherigen Kooperationsbeziehungen und der Aufbau zusätzlicher Kooperationsbeziehungen der Einrichtung,

  • die Verständigung auf eine längerfristige personelle/ finanzielle Absicherung der Angebotsstruktur,

  • die Verständigung auf einen künftig zu entwickelnden Ausbau der Zusammenarbeit mit der Erziehungs- und Familienberatung des Bezirksamtes vor Ort,

  • die Verständigung auf die Einbettung des Elternzentrums in ein künftig zu entwickelndes Konzept einer Mindestversorgung an Angeboten der Jugendhilfe im Sozialraum II, welche analog zum Strukturkonzept längerfristig zu sichern ist,

  • die Verständigung auf eine anzustrebende erweiterte Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum II,

  • die Festlegung auf die Sicherstellung und den Ausbau der Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung der Elternschaft,

  • die Verständigung auf eine bedarfsgerechte interkulturelle Ausrichtung der Angebote,

  • ein Abwägungsprozess darüber, in welcher Organisationsstruktur die vorgenannten Ziele unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen besser zu erreichen sind.

Teilnehmer/innen dieses Beteiligungsprozesses sollten mindestens sein:

  • zwei Vertreter/innen der Elternschaft,

  • zwei vom Jugendamt zu entsendende Mitglieder (davon mindestens eine Fachkraft mit fundiertem Fachwissen bzw. Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung),

  • ein von der Sozial-AG des Sozialraums II zu entsendendes Mitglied,

  • ein von der zuständigen AG nach § 78 KLHG zu entsendendes Mitglied,

  • ein vom JHA zu entsendendes Mitglied,

  • ein vom Verein Varbe e.V. zu entsendendes Mitglied,

  • ein von den weiteren Kooperationspartnern zu entsendendes Mitglied.

Die Ergebnisse dieses Gremium (Konsens- oder Dissenspunkte) sind dem JHA zur Kenntnis zu geben.

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