Ich frage das Bezirksamt:
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass vom Jobcenter im Rahmen der Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten in den Fällen, in denen die monatlichen Vorauszahlungen für Heizkosten auch Kosten zur Warmwasseraufbereitung enthalten, noch immer ein pauschaler Wert in Höhe von 9,00 Euro monatlich abgezogen wird, obwohl die 37. Kammer des Sozialgerichts Berlin bereits am 24.06.05 entschied, dass bei einem Ein-Personen-Haushalt als Warmwasserpauschale ein Ansatz von mehr als 5,00 Euro und in allen anderen Fällen nach der Rechtsprechung ein Ansatz von mehr als 6,22 Euro rechtswidrig ist?
Was gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um das Arbeitsamt zum rechtsmäßigen Handeln auch in dieser Hinsicht anzuhalten?
Berlin, den 04.01.2007
Andreas Lüdecke (WASG)