Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Da das Hauptproblem bei den Leistungen des Jobcenters und den Sozialleistungen des Bezirksamtes nicht im sogenannten "Leistungsmissbrauch“ durch die Betroffenen liegt, sondern in der Ausgrenzung von Leistungsempfängern und der daraus folgenden Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die vie-len Menschen gesetzmäßig zustehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass
bei der BVV eine Informations- und Beschwerdestelle für ALG-II-Empfänger eingerichtet wird (Omnbudsmann/Ombudsfrau), die in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Eingaben und Be-schwerden Anfragen und Hilfeersuchen aufnimmt und klärt. Auf diese Stelle soll in allen Lei-stungsbescheiden des Jobcenters ausdrücklich hingewiesen werden;
in allen Schreiben des Jobcenters, des Sozial- und des Grundsicherungsamts an Ratsuchende und Leistungsempfänger ausdrücklich auf die einzelnen Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung durch Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und karitative Einrichtungen hingewiesen wird;
insbesondere Schreiben des Jobcenters und des Bezirks im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft, Umzugsaufforderungen eine Information der Berliner Mietergemeinschaft beigelegt wird;
die Möglichkeiten unabhängiger Sozialberatung im Bezirk erweitert werden;
MAE-Maßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Grundlage angetreten werden sollen.
ein im Internet zugängliches Register von MAE-Maßnahmen im Bezirk eingerichtet wird, in dem Anzahl, Träger, Einsatzgebiete und ausgeübten Tätigkeiten veröffentlicht werden;
Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters (Prüfdienst) bei ALG-II-Empfängern grundsätzlich zuvor schriftlich angekündigt werden.
Begründung:
In Friedrichshain-Kreuzberg ist die Erwerbslosigkeit und die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Sozi-alleistungen überdurchschnittlich hoch. Viele der Leistungsempfänger kennen aber ihre Rechte nicht und können deshalb die Hilfen nicht annehmen. Die dadurch beding verschärften sozialen Spannun-gen wirken sich auf den Bezirk in vielfacher Hinsicht negativ aus. Deshalb sind ausführliche Beartun-gen und Informationen wichtig. Zudem gehen sonst auch der öffentlichen Hand Mittel verloren, so z.B. bei überhöhten Mietforderungen, sei es durch überhöhte laufende Zahlungen, sei es durch ungerecht-fertigt erzwungene Umzüge.
Der Aufwand hält sich in Grenzen, weil es nicht so viele unabhängige Beratungsstellen gibt. Neben der Diakonie gibt es einige Vereine innerhalb des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, den DGB und die Einzelgewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BAU sowie die Berliner Mietergemeinschaft. Durch ein über das Internet bekannt zu machendes, für alle offenes Selbst-Meldeverfahren ließen sich auch kleinere, weniger bedeutende Gruppen berücksichtigen.
Berlin, den 11. Januar 2007
Für die Fraktion der WASG
Andreas Lüdecke