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Weihnachtsbeihilfe 2006 für Bezieher von AlG II oder Grundsicherung |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamts und des Senats dafür einzusetzen, dass den Beziehern von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung (SGB XII) eine Weihnachtsbeihilfe für 2006 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt wird und dafür die entsprechenden Mittel bereit gestellt werden.
Das Bezirksamt wird weiter beauftragt, bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans des Landes Berlins eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe zu berücksichtigen und mit den Jobcentern alle für die Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.
Das BA soll in der BVV-Sitzung im Januar 2007 über die Anzahl der Anträge und Höhe der Auszahlungen berichten.
Begründung:
Die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung - RSV), das auch auf die Regelleistungen des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen leider vor, dass die im BSHG aufgeführten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe, nicht mehr gewährt werden. Der erforderliche Mehraufwand für das Weihnachtsfest oder Geschenke für Angehörige (Kinder) kann auch nicht angespart werden, weil sonst andere notwendige Anschaffungen und Reparaturen nicht mehr möglich wären.
Weihnachten ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Ereignis, dem besonders Kinder entgegen fiebern. Für Beziehern von ALG II stellt es eine besondere Härte dar, ihren Kindern kein Weihnachtsfest gestalten zu können. Weihnachten ist für viele Menschen der Abschluss des Jahres, eines der wichtigsten Bestandteile der religiösen Erziehung, mindestens aber ein bedeutendes Familienfest. Im Jahre 2005 haben deshalb andere Kommunen, zum Teil unter Mitwirkung der Jobcenter, Weihnachtsbeihilfen gewährt.
Die zuständigen Stellen sind a) der Berliner Senat und b) das Arbeitsamt als Auszahlungsstelle für Hartz-IV-Empfänger und c) das Bezirksamt selbst als Auszahlungsstelle für Bezieher der Grundsicherung.
Mit diesem Beschluss weist die BVV zugleich und vor allem Gesetzgeber und Sozialgerichte ausdrücklich auf einen Missstand hin, der seit dem Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Beihilfen dieser Art besteht. Die soziale Frage ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Bekämpfung der extremen Rechten und daher zentrale Aufgabe aller Demokraten. Missstände wie dieser bilden den Nährboden, auf dem sich rechtradikales Gedankengut auszubreiten vermag. Das kann nicht oft und nicht deutlich genug betont werden.
Berlin, den 04. Dezember 2006
Für die Fraktion der WASG
Andreas Lüdecke
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Was aus dem Antrag wurde
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Initiator: Volker Obertimpe
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